Honorar
Du interessierst dich für eine naturheilkundliche Behandlung oder eine Psychotherapie in meiner Praxis? Auf dieser Seite findest du genauere Informationen zum Ablauf und zum Honorar.

Kosten beim Heilpraktiker
Hier findest du Informationen zu den Kosten für Selbstzahler und für Privatversicherte bzw. Patientinnen und Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Außerdem erfährst du, wie vorzugehen ist, wenn du einmal einen Termin absagen musst.
Zur allgemeinen Kostenorientierung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht, außer, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen. Die darin zugesicherten Leistungserstattungen variieren, so dass von dir im Vorfeld genau mit der Versicherung abgeklärt werden sollte, was in welcher Höhe von der Versicherung übernommen wird.
Als Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten dient Versicherungen üblicherweise das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dieses Verzeichnis stammt aus den 1980er Jahren und die dort gelisteten Honorarsätze wurden nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst.
Daher arbeite ich in meiner Praxis mit einem individuellen Honorarverzeichnis. Dieses ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des jeweiligen Tarifs. Im Rahmen der GebüH-Sätze können die jeweiligen Versicherungen allerdings (Teil-) Beträge erstatten. Dies sind Einzelfallentscheidungen der entsprechenden Versicherungen.
Zur ganz allgemeinen Kosten-Orientierung:
pro angefangene Viertelstunde berechne ich im Schnitt 30,00 Euro.
Unten auf dieser Seite findest du eine genaue Aufschlüsselung der Leistungen.
Vorteile für Selbstzahler
Zudem bist du freier in der terminlichen Gestaltung während der gewünschten Therapie und kannst auch Verfahren auswählen, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden. Genaueres zu den Kosten der Behandlungen kannst du hier nachlesen.
Privat Versicherte
Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erläutert, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.
Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses - private Krankenversicherungen erstatten in den meisten Fällen zumindest einen Teil der Behandlungskosten.
Private Krankenkassen erstatten Leistungen nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in deinem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die private Versicherung die Kosten evt. nicht oder nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du erhältst eine Rechnung für deine private Versicherung/Beihilfe.
Einen grundsätzlichen Überblick über meine Leistungen kannst du dir hier verschaffen.
Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu zahlen.
Gesetzlich Versicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erläutert, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.
Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses. Die Rechnung kann bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Behandlungsleistungen richten sich in deinem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.
Zusatzversicherungen erstatten Leistungen individuell. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzversicherung evt. nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du wirst von mir über die Konditionen aufgeklärt.
Einen grundsätzlichen Überblick über meine Leistungen kannst du dir unten auf dieser Seite verschaffen.
Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu zahlen.
Genauere Kostenorientierung & wichtige Infos zu Terminabsagen
Auch als Paar könnt ihr zu mir kommen. Bevor ihr euch für eine Paartherapie bei mir entscheidet, könnt ihr mich und die Praxis beim Erstgespräch 45 Minuten kennenlernen. Ich berechne für dieses Erstgespräch, bei dem wir eure Situation beleuchten, 90,- Euro.
Paartherapietermine (à 100 Minuten) kosten 200,- Euro.
Ihr könnt auch spezielle Terminpakete buchen, die im Vergleich zu Einzelterminen günstiger sind. Sprecht mich gerne darauf an.
Üblicherweise werden Paartherapie bzw. Paarberatung nicht von den Krankenkassen übernommen. Unter bestimmten Umständen kann es möglich sein, diese Termine von der Steuer abzusetzen – erkundige dich dazu am besten bei deinem Steuerberater.
Die Schilddrüsen-Sprechstunde kostet 120,- Euro pro Stunde. Benötigen wir länger als 60 Minuten, so kommen pro angefangener Viertelstunde weitere 30,00 Euro hinzu.
Für Folgetermine werden von mir 30,00 Euro je angefangene Viertelstunde berechnet.
Sofern eine weiterführende Labordiagnostik, z.B. ein Darmflora-Komplettstatus, ein Test auf Leaky-gut oder ein Hormon-Speicheltest, notwendig ist, werden die dafür anfallenden Laborkosten zusätzlich vom Labor in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besprechen wir alle anfallenden Kosten im Vorfeld.
Der Ersttermin im Bereich ganzheitliche Frauenheilkunde inklusive ausführlicher Anamnese kostet 120,- Euro und dauert üblicherweise 60 Minuten. Benötigen wir länger, kommen je angefangene Viertelstunde 30,00 Euro hinzu.
Für Folgetermine werden von mir 30,00 Euro je angefangene Viertelstunde berechnet.
Sofern eine Labordiagnostik notwendig ist, werden die dafür anfallenden Laborkosten der Patientin direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Rezepturen, die von mir für dich bei Apotheken in Auftrag gegeben werden (z.B. für Tees oder Spagyrische Mischungen) werden von den Apotheken in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besprechen wir alle anfallenden Kosten im Vorfeld, so dass du immer über maximale Transparenz verfügst.
Die Erstanamnese für EMDR -Behandlungen und Traumatherapie dauert 75 Minuten und kostet 150,- Euro.
EMDR-Termine dauern üblicherweise 60 Minuten. Ich berechne pro Termin 120,- Euro. Dies gilt für Selbstzahler. Im Bereich Traumatherapie / EMDR biete ich vorwiegend Behandlungspakete an. Einzelsitzungen sind nur sinnvoll, wenn wir bereits miteinander gearbeitet haben.
- Für das 6-Termin-Package mit ausführlicher Erstanamnese und 5 darauf folgenden Sitzungen berechne ich 700,- Euro.
- Das 12-Termin-Package eignet sich, wenn du noch tiefer in die innere Arbeit einsteigen möchtest. Es umfasst die ausführliche Erstanamnese und 11 darauf folgende Sitzungen. Ich berechne für dieses Package 1350,- Euro.
Die Packages sind im Vergleich zur Buchung von Einzelterminen günstiger.
Eine Ratenzahlung ist selbstverständlich möglich.
Wenn du privat versichert bist, oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hast, erstattet deine Versicherung unter Umständen die Kosten oder einen Anteil der Kosten. Bitte kläre dies im Vorfeld der Behandlung direkt mit deiner Versicherung.
Mehr zum Aufbau der Packages, dem möglichen Terminablauf und weitere Infos zu Traumatherapie und EMDR in meiner Praxis findest du hier.
Ich berechne pro Stunde 120,- Euro unabhängig vom angewandten Therapieverfahren und rechne im Viertelstundentakt (à 30,00 Euro) ab. Dies gilt für Selbstzahler.
Wenn du privat versichert bist, oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hast, erstattet deine Versicherung unter Umständen die Kosten oder einen Anteil der Kosten. Bitte kläre dies im Vorfeld der Behandlung direkt mit deiner Versicherung.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Behandlungspaket für mehrere Termine zu vereinbaren. Dieses ist dann insgesamt etwas günstiger als die Buchung von Einzelsitzungen. Sprich mich gerne diesbezüglich an.
Akupunkturtermine kannst du bei mir in Form von Packages buchen. Beim ersten Termin erfolgt eine ausführliche Anamnese im Sinne der chinesischen Medizin inklusive Puls- und Zungendiagnose. Bei jedem der folgenden Termine ist zudem eine Puls-und Zungendiagnose inkludiert.
6-Termin-Package: für den Ersttermin und 5 folgende Akupunkturtermine von je 50 Minuten berechne ich 550,- Euro.
10-Termin-Package: für den Ersttermin und 9 folgende Akupunkturtermine von je 50 Minuten berechne ich 820,- Euro.
Eine Ratenzahlung ist möglich, sprich mich diesbezüglich gerne an.
Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (z.B. für Hormon-Speicheltests oder Untersuchungen der Darmflora) und von mir für dich bei der Apotheke in Auftrag gegebene Rezepturen (z.B. für Tees oder Spagyrische Mischungen) werden vom durchführenden Labor bzw. der anmischenden Apotheke extra berechnet. Der Therapieplan und die zu erwartenden Kosten werden vor Behandlungsbeginn mit dir besprochen – genauere Eingrenzungen von Kosten sind allerdings erst nach der Erstanamnese möglich.
Selbstverständlich können wir eine Ratenzahlung vereinbaren – ich möchte, dass es für jede und jeden möglich ist, meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sprich mich gerne darauf an und wir finden eine individuelle Vereinbarung für deine Situation.
Du zahlst die Rechnung, die du von mir nach unserem Termin zugesandt bekommst, ganz bequem innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Rechnungen sind unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen zu begleichen.
Es kann jedem einmal passieren, dass unvorhergesehen Dinge dazwischenkommen. Allerdings halte ich den zeitlichen Rahmen nur für dich frei, Termine sind immer exklusiv reserviert. Wenn du also einen Termin mit mir vereinbarst, ist dieser verbindlich und pünktlich einzuhalten. Deshalb gilt:
Für alle Termine, die nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Tel. 030-53797045) stelle ich eine Ausfallpauschale von 80,00 Euro in Rechnung.
Dies gilt auch für Erstgespräche.
Keine Heilversprechen
Grundsätzlich soll bei keiner meiner aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt, oder dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann.
Es gilt für Heilbehandlungen §4 Nr.14a UStG, daraus ergibt sich eine Besteuerung der Umsätze gemäß §19 Abs.1 UStG. Die Preise sind Endpreise.