Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin Sandra Roszewski und den Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Behandlung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2. Es werden von der Heilpraktikerin auch Methoden angewendet, die von der evidenzbasierten Medizin nicht anerkannt und aus streng wissenschaftlicher Sicht nicht bewiesen sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

3. Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Patienten sind zum aktiven Mitwirken verpflichtet. Termine sind pünktlich wahrzunehmen. Bei Verspätungen von 10 Minuten oder mehr verfällt der Anspruch auf den vereinbarten Termin, das Ausfallhonorar von 80,- Euro ist trotzdem zu zahlen. Ein Ausfallhonorar von 80,- Euro wird zudem fällig, wenn Termine nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Dis gilt auch für Ersttermine. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin

1. Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktikerin und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die im individuellen Gebührenverzeichnis der Heilpraktikerin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

2. Die Honorare sind vom Patienten per Überweisung zu zahlen. Patienten erhalten hierfür eine Rechnung.

3. Vermittelt die Heilpraktikerin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Leistungen eines Labors) so erfolgt die Rechnungsstellung für diese Leistungen vom Labor direkt an die Patienten. Die Heilpraktikerin ist in die Rechnungsstellung der Labore nicht eingebunden. Bevor Laborleistungen in Absprache mit den Patienten in Auftrag gegeben werden, erfolgt eine Aufklärung über die zu erwartenden Kosten.

4. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch die Heilpraktikerin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die durch Direktverabreichung verwendeten Arzneimittel enthalten. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten  Arzneimitteln durch die Heilpraktiker ist ausgeschlossen.

5. Wenn die Heilpraktikerin bestimmte Nahrungsergänzungmittel von Firmen empfiehlt, mit denen sie eine Kooperation im Sinne einer Affiliate-Partnerschaft eingegangen ist, werden Patienten stets über diese Kooperation aufgeklärt. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Heilpraktikerin oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von Heilpraktikerin in einer Gewinnerzielungsabsicht gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

2. Soweit die Heilpraktikerin den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3. Die Heilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

1.Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn dieAuskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicherVorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei Meldepflicht bestimmter Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Sorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

4. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Heilpraktikerin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Akte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale bei der Heilpraktikerin befinden.

§ 7 Rechnungsstellung

1. Patienten erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, das Honorar ist unabhängig vom Erstattungsverhalten privater Krankenversicherungen, der Beihilfe oder gesetzliche Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Heilpraktikerin zu überweisen.

2.Die Rechnung enthält den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die gestellte Diagnose. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird ausgewiesen.

3. Möchte der Patient eine Rechnung ohne Diagnose- oder Therapiespezifizierung, hat er dies der Heilpraktikerin mitzuteilen.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Onlinekurse und Digitale Produkte

Die Heilpraktikerin bietet über ihre Webseite Onlinekurse und andere digitale Produkte an. Bei digitalen Produkten, deren Inhalt sofort nach Kaufabschluss vollständig zur Verfügung steht, entfällt das Widerrufsrecht. Darauf werden Käufer vor Kaufabschluss hingewiesen und stimmen dem Verzicht auf das Widerrufsrecht aktiv durch das Anhaken einer entsprechenden Checkbox beim Zahlungsanbieter Thrivecart zu. Für Digitale Workbooks, die über Etsy angeboten werden, entfällt ebenfalls das Widerrufsrecht, da alle Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden.

§10 Haftung für Unterlagen und Dokumente

In ihren Onlinekursen gibt die Heilpraktikerin Informationen und Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen obliegt alleine den Kunden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Bei Unterlagen, die gegeben werden, handelt es sich um allgemeine Muster, die von den Kunden selbst ausgefüllt werden müssen (z. B. Arbeitsblätter).

§11 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Onlineangebote verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Heilpraktikerin weist darauf hin, dass die Onlineangebote lediglich der Information dienen. In keinem Fall wird von ihr zu Selbstbehandlung, Selbstmedikation oder dem Abbrechen von Therapien bei Ärzten aufgerufen. 

§12 Urheberrecht an Unterlagen und Dokumenten und Onlinekursen

Die Daten und Unterlagen dürfen nur von Kunden und nur für die eigene Information und Fortbildung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und Ausdruck von Dateien gestattet. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen vorbehalten. Das bedeutet, dass Kunden keinerlei zusätzliche Nutzungsbedingungen erhalten. Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, auch nach Beendigung der Beratung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sandra Roszewski. Eine ganze oder teilweise kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Kunde sind verpflichtet, die Ihnen zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung von Sandra Roszewski erlaubten Rahmen zu nutzen  und unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt auch nach Beendigung der Beratung fort. Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

§13 Nutzungsdauer der Onlinekurse und digitalen Produkte

Beim Kauf ist der Zeitraum der Nutzung bei jedem Produkt angegeben. Bei einem Lifetime-Zugang gilt der Zugang so lange, wie das betreffende Produkt in unveränderter Form online verfügbar ist.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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