Honorar
Du interessierst dich für eine naturheilkundliche Behandlung oder eine Psychotherapie in meiner Praxis? Auf dieser Seite findest du genauere Informationen zum Ablauf und zum Honorar.

Kosten beim Heilpraktiker
Hier findest du Informationen zu den Kosten für Selbstzahler und für Privatversicherte bzw. Patientinnen und Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Außerdem erfährst du, wie vorzugehen ist, wenn du einmal einen Termin absagen musst.
In diesem Bereich findest du Infos für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Hier sind die Informationen für privat versicherte Patientinnen und Patienten aufgeführt
Infos für gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen
Zur allgemeinen Kostenorientierung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht, außer, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen. Die darin zugesicherten Leistungserstattungen variieren, so dass von dir im Vorfeld genau mit der Versicherung abgeklärt werden sollte, was in welcher Höhe von der Versicherung übernommen wird.
Als Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten dient Versicherungen üblicherweise das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dieses Verzeichnis stammt aus den 1980er Jahren und die dort gelisteten Honorarsätze wurden nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst.
Daher arbeite ich in meiner Praxis mit einem individuellen Honorarverzeichnis. Dieses ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des jeweiligen Tarifs. Im Rahmen der GebüH-Sätze können die jeweiligen Versicherungen allerdings (Teil-) Beträge erstatten. Dies sind Einzelfallentscheidungen der entsprechenden Versicherungen.
Zur ganz allgemeinen Kosten-Orientierung:
pro angefangene Viertelstunde berechne ich 27,50 Euro.
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Pandemie-Begleitkosten stelle ich aktuell bei allen Patienten monatlich 5,- Euro Servicepauschale zusätzlich in Rechnung.
Wichtig: Ab 1. Juli 2023 berechne ich pro angefangene Viertelstunde 30,- Euro.
Unten auf dieser Seite findest du eine genaue Aufschlüsselung der Leistungen.
Vorteile für Selbstzahler
Zudem bist du freier in der terminlichen Gestaltung während der gewünschten Therapie und kannst auch Verfahren auswählen, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden. Genaueres zu den Kosten der Behandlungen kannst du hier nachlesen.
Privat Versicherte
Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erläutert, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.
Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses - private Krankenversicherungen erstatten in den meisten Fällen zumindest einen Teil der Behandlungskosten.
Private Krankenkassen erstatten Leistungen nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in deinem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die private Versicherung die Kosten evt. nicht oder nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du erhältst eine Rechnung für deine private Versicherung/Beihilfe.
Einen grundsätzlichen Überblick über meine Leistungen kannst du dir hier verschaffen.
Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu zahlen.
Gesetzlich Versicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei, wie oben bereits erläutert, nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.
Anhand dieser Honorarsätze ist heute kein wirtschaftliches Arbeiten mehr möglich, daher erstelle ich Rechnungen für meine Leistungen auf Basis meines individuellen Honorarverzeichnisses. Die Rechnung kann bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Behandlungsleistungen richten sich in deinem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.
Zusatzversicherungen erstatten Leistungen individuell. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzversicherung evt. nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten besprochen und du wirst von mir über die Konditionen aufgeklärt.
Einen grundsätzlichen Überblick über meine Leistungen kannst du dir unten auf dieser Seite verschaffen.
Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu zahlen.
Genauere Kostenorientierung & wichtige Infos zu Terminabsagen
Auch als Paar könnt ihr zu mir kommen. Bevor ihr euch für eine Paartherapie bei mir entscheidet, könnt ihr mich und die Praxis beim Erstgespräch 45 Minuten kennenlernen. Ich berechne für dieses Erstgespräch, bei dem wir eure Situation beleuchten, 90,- Euro.
Paartherapietermine (à 100 Minuten) kosten 200,- Euro.
Ihr könnt auch spezielle Terminpakete buchen, die im Vergleich zu Einzelterminen günstiger sind. Sprecht mich gerne darauf an.
Üblicherweise werden Paartherapie bzw. Paarberatung nicht von den Krankenkassen übernommen. Unter bestimmten Umständen kann es möglich sein, diese Termine von der Steuer abzusetzen – erkundige dich dazu am besten bei deinem Steuerberater.
Die Schilddrüsen-Sprechstunde kostet 110,- Euro pro Stunde. Benötigen wir länger als 60 Minuten, so kommen pro angefangener Viertelstunde weitere 27,50 Euro hinzu.
Für Folgetermine werden von mir 27,50 Euro je angefangene Viertelstunde berechnet.
Wichtig: Ab 1. Juli 2023 erhöhe ich die Preise. Die Schilddrüsensprechstunde kostet dann 120,- Euro/Stunde. Für jede angefangene Viertelstunde kommen weitere 30,- Euro hinzu.
Sofern eine weiterführende Labordiagnostik, z.B. ein Darmflora-Komplettstatus, ein Test auf Leaky-gut oder ein Hormon-Speicheltest, notwendig ist, werden die dafür anfallenden Laborkosten zusätzlich vom Labor in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besprechen wir alle anfallenden Kosten im Vorfeld.
Der Ersttermin im Bereich ganzheitliche Frauenheilkunde inklusive ausführlicher Anamnese kostet 110,- Euro und dauert üblicherweise 60 Minuten. Benötigen wir länger, kommen je angefangene Viertelstunde 27,50 Euro hinzu.
Für Folgetermine werden von mir 27,50 Euro je angefangene Viertelstunde berechnet.
Wichtig: ab 1.Juli 2023 erhöhe ich die Preise. Termine kosten dann 120,- Euro/Stunde. Für jede angefangene Viertelstunde berechne ich weitere 30,- Euro.
Sofern eine Labordiagnostik notwendig ist, werden die dafür anfallenden Laborkosten der Patientin direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besprechen wir alle anfallenden Kosten im Vorfeld, so dass du immer über maximale Transparenz verfügst.
Ich berechne pro Stunde 110,- Euro unabhängig vom angewandten Therapieverfahren und rechne im Viertelstundentakt (à 27,50 Euro) ab. Dies gilt für Selbstzahler.
Wenn du privat versichert bist, oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hast, erstattet deine Versicherung unter Umständen die Kosten oder einen Anteil der Kosten. Bitte kläre dies im Vorfeld der Behandlung direkt mit deiner Versicherung.
Eine Akupunktursitzung umfasst die komplette Diagnostik inklusive Puls-und Zungendiagnose und die individuell auf dich abgestimmte Akupunkturbehandlung.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Behandlungspaket für mehrere Termine zu vereinbaren. Dieses ist dann insgesamt etwas günstiger als die Buchung von Einzelsitzungen. Sprich mich gerne diesbezüglich an.
Wichtig: ab 1.Juli 2023 erhöhe ich die Preise. Termine kosten dann 120,- Euro/Stunde. Für jede angefangene Viertelstunde berechne ich weitere 30,- Euro.
Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (z.B. für Hormon-Speicheltests oder Untersuchungen der Darmflora) werden vom durchführenden Labor extra berechnet. Selbstverständlich werden der Therapieplan und die Kosten vor Behandlungsbeginn mit dir besprochen – genauere Eingrenzungen von Kosten sind allerdings erst nach der Erstanamnese möglich.
Selbstverständlich können wir eine Ratenzahlung vereinbaren – ich möchte, dass es für jede und jeden möglich ist, meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sprich mich gerne darauf an und wir finden eine individuelle Vereinbarung für deine Situation.
Du zahlst die Rechnung, die du von mir nach unserem Termin zugesandt bekommst, ganz bequem innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Rechnungen sind unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen zu begleichen.
Es kann jedem einmal passieren, dass unvorhergesehen Dinge dazwischenkommen. Allerdings halte ich den zeitlichen Rahmen nur für dich frei, Termine sind immer exklusiv reserviert. Wenn du also einen Termin mit mir vereinbarst, ist dieser verbindlich und pünktlich einzuhalten. Deshalb gilt:
Für alle Termine, die nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Tel. 030-53797045) stelle ich eine Ausfallpauschale von 80,00 Euro in Rechnung.
Dies gilt auch für Erstgespräche.
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise (Gasheizung, Strom) und den anfallenden Kosten zur Pandemieeindämmung (Mund-Nasen-Schutz, Luftfilter in der Praxis über die Stromversorgung) stelle ich allen Patienten bis Ende Juni 2023 monatlich 5,- Euro zusätzlich als Servicepauschale in Rechnung. Ich bitte dafür um dein Verständnis.
Keine Heilversprechen
Grundsätzlich soll bei keiner meiner aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt, oder dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann.
Es gilt für Heilbehandlungen §4 Nr.14a UStG, daraus ergibt sich eine Besteuerung der Umsätze gemäß §19 Abs.1 UStG. Die Preise sind Endpreise.